Manche Gemeinden stellt die langfristige Siedlungsentwicklung und der konsequente Bodenschutz vor Herausforderungen. Sie verfügen über Gebiete, die sich zwar aus raumplanerischer Sicht für eine Einzonung eignen, aber als Fruchtfolgeflächen im kantonalen Inventar aufgeführt sind. Fruchtfolgeflächen sind die wertvollsten Ackerböden der Schweiz und daher zentral für die langfristige Ernährungssicherheit und stark geschützt. Neben einer sorgfältigen raumplanerischen Interessenabwägung bedarf die Einzonung von Fruchtfolgeflächen einer vollständigen Kompensation. Dies kann im Kanton Bern durch Auszonungen, Bodenaufwertungen oder die Neuerhebung von geeigneten Flächen erfolgen.
Wir unterstützen Gemeinden auf der Suche nach Kompensationsflächen. In einem ersten Schritt analysieren wir die Potenziale auf dem eigenen Gemeindegebiet mit einer GIS-Analyse. In einem zweiten Schritt erheben wir die Bodeneigenschaften im Feld und erstellen die bodenkundlichen Nachweise für Anträge bei der Bewilligungsbehörde.
Teilweise erfordert die Thematik auch eine Koordination über die Gemeindegrenzen hinaus. Aktuell können Berner Gemeinden einander Fruchtfolgeflächen abtreten. Dies ist möglich bis die Böden kantonsweit kartiert sind und damit die Datengrundlage im Sinne des nationalen Sachplans Fruchtfolgeflächen vervollständigt ist. Wir können auf viel Erfahrung im Rahmen von Ortsplanungsrevisionen zurückgreifen und teilen unser Wissen gerne mit interessierten Gemeinden.
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