Zurück

Festlegung der Gewässerräume in der Gemeinde Vinelz

Kunde Gemeinde Vinelz BE
Zeitraum seit 2024
Unsere Leistungen - Erarbeitung Zonenplan Gewässerraum - Erarbeitung Erläuterungsbericht - Anpassung Baureglement - Unterstützung/Beratung der Gemeinde

Die revidierte Gewässerschutzverordnung des Bundes, welche am 1. Juni 2011 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Kantone, die Gewässerräume nach eidgenössischen Vorgaben bis Ende 2018 umzusetzen. Seit 2018 gelten die strengeren Übergangsbestimmungen.

Gemäss der neuen Gewässerschutzgesetzgebung sind sämtliche offenen und eingedolten Gewässer im Zonenplan zu erfassen und mit einem flächig dargestellten Gewässerraum zu ergänzen. Der Gewässerraum ersetzt den heutigen Gewässerabstand des Baureglements. Die Berechnung der minimalen Breite des Gewässerraums basiert auf der Breite und der natürlichen Funktion des Gewässers sowie der Funktion des Hochwasserschutzes.

In der Gemeinde Vinelz werden die Gewässerräume neu in einem separaten Zonenplan Gewässerraum festgelegt. Der Zonenplan Gewässerraum erfolgt in Koordination mit der Revision der Neufassung der Uferschutzplanung Teilplan Nr. 1.

Ähnliche Projekte

Alle Projekte anzeigen