Seit dem 1. Mai 2014 sind das teilrevidierte Raumplanungsgesetz und die revidierte Raumplanungsverordnung in Kraft. Die Einzonung neuer Arbeitszonen setzt voraus, dass die Kantone eine Arbeitszonenbewirtschaftung im Interesse eines haushälterischen Umgangs gewährleisten.
IC Infraconsult hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR bei der Einführung der Arbeitszonenbewirtschaftung im Kanton Bern technisch und fachlich unterstützt. Gemeinsam mit den Regionen wurde eine regionale Übersicht der freien Arbeitszonen mit ihren Standardqualitäten erarbeitet.
Diese Übersicht bildet den Kern der Bewirtschaftung.
- Weitere Informationen
- Arbeitszonenbewirtschaftung - Webseite des Kantons Bern