Im Herbst 2014 hat der bernische Grosse Rat in einer Planungserklärung den Auftrag erteilt, eine jährliche Erhebung der unüberbauten Bauzonen im Kanton Bern einzuführen.
Nach der Ersterhebung im Jahr 2015 wurde IC Infraconsult auch mit der Konzeption und Implementierung der Prozesse zur jährlichen Nachführung vom dafür zuständigen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beauftragt. Die Leistungen umfassen die Nachführung der baulichen Entwicklung in der Übersicht mittels GIS-basierter Berechnung sowie die Einführung eines kantonal einheitlichen Prozesses zur Ausweisung der unüberbauten Bauzonen nach Art. 47 RPV durch die Gemeinden im Rahmen von Ortsplanungen. Hierfür wird den Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation (AGI) eine WebGIS-Applikation zur Verfügung gestellt.
- Weitere Informationen
- Erhebung der unüberbauten Bauzonen - Webseite des Kantons Bern