Durch die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) im Jahre 2006 wurde die Grundlage für die Errichtung von Pärken von nationaler Bedeutung geschaffen. Bei "Nationalpärken" und "Regionalen Naturpärken" ist eine wissenschaftliche Begleitung vorgeschrieben. Das BAFU und die Akademien der Wissenschaften Schweiz setzten eine Arbeitsgruppe ein, um die Vorschriften in Gesetz und Verordnung umzusetzen.
IC Infraconsult erarbeitete im Auftrag der Arbeitsgruppe einen Bericht mit Empfehlungen zur Forschung in Pärken. Diese Empfehlungen stützen sich auf umfassende Analysen der gesetzlichen Grundlagen und anderen Rahmenbedingungen wie z.B. das Forschungskonzept Umwelt 2008-2011. Ebenfalls betrachtet wurden die Akteure: Behörden, Institutionen der Forschung, Netzwerke.
Die Empfehlungen leiten sich aus den formulierten Zielen ab und sind in verschiedenen Handlungsfelder gegliedert.