Die Gemeinde Grosshöchstetten muss im Zuge der Änderungen des kantonalen Baugesetzes (BauG) von 2016 ein Reglement über die Mehrwertabgabe bei Ein-, Um- und Aufzonungen verfassen. Dieses soll den Ausgleich von Planungsvorteilen in der Gemeinde regeln.
IC Infraconsult wurde beauftragt, das Reglement zu erarbeiten und es auf seine rechtliche Korrektheit und Anwendbarkeit zu prüfen. Mögliche Auswirkungen auf das Dorf und seine zukünftige Entwicklung liegen dabei im Fokus.