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Raum und Mobilität

Ermittlung der Nutzungsreserven im Kanton Bern

Kunde Kanton Bern‚ Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR
Zeitraum 2013
Unsere Leistungen Ermittlung der Nutzungsreserven in den nicht und teilweise bebauten Bauzonen des Kantons Bern.

Nach der Annahme des Raumplanungsgesetzes im März 2013 hat der Kanton Bern seinen Richtplan überarbeitet. Zur raumplanerischen Umsetzung werden die Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen benötigt. Nur wenn die erwartete Entwicklung der Bevölkerung im Kanton nicht in den bestehenden Bauzonen aufgefangen werden kann, sind aufgrund der Bundesgesetzgebung Neueinzonungen zulässig.

IC Infraconsult hat im Auftrag des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Nutzungsreserven im Kanton Bern berechnet, dies unter Anwendung eines eigens dafür entwickelten Modells .

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