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Gesellschaft und Wirtschaft

Monitoring Zweitwohnungsgesetz

Kunde Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Zeitraum 2021 - 2023
Unsere Leistungen Datenanalysen, Evaluation, Online-Umfrage, Experteninterviews, Workshops

Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative haben sich die Schweizer Stimmberechtigen dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Gemäss dem Zweitwohnungsgesetz ZWG vom 20. März 2015 (ZWG; SR 702) sind die Auswirkungen des Gesetzes regelmässig auf die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen zu überprüfen. Im Mai 2021 hiess der Bundesrat die von IC Infraconsult erarbeitete, erste «Wirkungsanalyse des Zweitwohnungsgesetzes» gut und beschloss vier weiterführende Massnahmen.

Der Auftrag von ARE und SECO von 2022 umfasst den Aufbau und die Durchführung eines Monitorings zum Vollzug und zu den Wirkungen des ZWG mit Fokus auf den Alpenraum (Massnahme Nr. 4 aus Bericht Bundesrat). Die Arbeit wurde in vier Phasen strukturiert: Die Ausarbeitung des Untersuchungskonzepts, eine Kontextanalyse aufgrund verfügbarer Sekundärdaten die Durchführung von Vertiefungsstudien basierend auf einer Online-Umfrage mit rund 150 Gemeinden und Interviews mit 19 Expertinnen und Experten sowie die Erstellung einer Synthese in Form eines Schlussberichtes mit Empfehlungen. Darin wird der Handlungsbedarf aufgezeigt und empfohlen, das angewandte Monitoring weiter zu entwickeln sowie fünf Handlungsfelder zu den Wirkungen des ZWG weiter zu bearbeiten. Die Ergebnisse wurden an einem Stakeholder-Dialog reflektiert, bestätigt und vertieft. IC Infraconsult hat das ARE und SECO bei der Organisation und der Moderation aktiv unterstützt.

Mit dem Schlussbericht liegt eine Grundlage vor, welche fundiert, umfassend und verständlich aufzeigt, dass im Gegensatz zur ersten Wirkungsanalyse des ZWG, sich der Fokus in Richtung «sozialräumliche Probleme» rund um die Thematik von bezahlbarem und lokal verfügbarem Wohnraum verlagert hat. Aus fachlicher Sicht können einige der Studienergebnisse in Bezug auf Artikel 12 ZWG als «unerwünschte Entwicklungen» bezeichnet werden, die von Seiten Bund, Kantone und Gemeinden Massnahmen erfordern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben dem ZWG noch weitere wichtige Einflussfaktoren existieren und die Wirkungen des ZWG nicht isoliert betrachtet werden können.

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