Die Gemeinde Ligerz am Bielersee passt ihre baurechtliche Grundordnung an die aktuellen, übergeordneten Vorgaben an. Es gilt die „Verordnung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV" umzusetzen sowie die Gewässerräume festzulegen. Besonders relevant ist das Zusammenspiel zwischen historischem Ortsbild, traditionellem Rebbau, Landschafts- und Gewässerschutz.
IC Infraconsult führt auf Mandatsbasis die Arbeiten für die Teilrevision der Ortsplanung aus und begleitet die Gemeinde in den erforderlichen Planerlassverfahren.
Die Gemeinde profitiert von den lokalen und regionalen Planungskenntnissen des Büros, welches bereits den überkommunalen Richtplan «Nachnutzuns SBB-Trassee La Neuveville-Twann» erarbeitet hat.
Auf Anfrage unterstützt IC Infraconsult die Gemeinde Ligerz zusätzlich bei allgemeinen raumplanerischen Fragen im Rahmen von Überbauungsordnungen, übergeordneten Konzepten oder der Beurteilung von Baugesuchen.