Bis zum 31. Dezember 2020 müssen Gemeinden ihre baurechtliche Grundordnung an die neue Messweise (BMBV) anpassen, weshalb eine Teilrevision der Ortsplanung fällig ist.
IC Infraconsult koordiniert die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die BMBV. Im Rahmen der Teilrevision ist eine geplante Änderung der bestehenden Zonen im Zonenplan nötig, diese wird in die baurechtliche Grundordnung aufgenommen. Die Bevölkerung wird in einem Mitwirkungsverfahren informiert und partizipativ miteinbezogen.
Die Revidierte Ortsplanung entspricht dem Standard des Kantons Bern und inkludiert die Bedürfnisse der Gemeinde.