In Schlosswil stehen diverse Pflichtanpassungen der baurechtlichen Grundordnung an. Namentlich sind das Baureglement und die Überbauungsordnungen an die kantonale „Verordnung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)“ anzupassen und die Gewässerräume im Zonenplan bis Ende 2018 grundeigentümerverbindlich festzulegen.
IC Infraconsult führt die entsprechenden Arbeiten für die Gemeinde aus und begleitet die Teilrevision der Ortsplanung im ordentlichen Planerlassverfahren. Per 2018 hat die Gemeinde Schlosswil mit der Gemeinde Grosshöchstetten fusioniert. IC Infraconsult gewährleistet die inhaltliche und zeitliche Koordination mit der laufenden Teilrevision in Grosshöchstetten. Bei der Umsetzung der BMBV wird grossen Wert darauf gelegt, lediglich eine technische Übersetzung der Begriffe und Messweisen vorzunehmen.
Dies ermöglicht der neuen Gemeinde Grosshöchstetten eine zeitnahe Gesamtrevision, ohne mit der Planbeständigkeit in Konflikt zu geraten.