Hinter der historischen Altstadtzeile in Erlach befindet sich die Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 9 "Hinterhäuser". Das Bauen in dieser Zone setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Die Grundlage dafür ist in einem qualifizierten Planungsverfahren zu erarbeiten.
In einem Workshopverfahren wurde 2022 durch das Architekturbüro Schär Buri Architekten BSA SIA ein Richtprojekt erarbeitet. Da sich der Planungsperimeter im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, ISOS befindet, wurden gemeinsam mit der Denkmalpflege Schutzziele definiert.
Mit der Überbauungsordnung "Hinterhäuser" wird der Grundstein für eine massvolle zukünftige Entwicklung hinter der Altstadtzeile gelegt.