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Zentrales Register amtlicher Dokumente: Probates Mittel zugunsten des Öffentlichkeitprinzips?

Das Auffinden amtlicher Dokumente mit einem zentralen Register zu erleichtern, kommt beim Bund wieder ins Gespräch. Im Auftrag des Schweizerischen Bundearchivs hat IC Infraconsult die heutige Informationspraxis der Bundesbehörden untersucht und die alte Idee eines zentralen und öffentlich zugänglichen Dokumentenregisters überprüft.

Gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip hat jede Person das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erhalten. Diesen Gesetzauftrag setzen die Verwaltungseinheiten des Bundes heute dezentral um. Sie informieren in eigener Regie über amtliche Dokumente und erteilen bei Bedarf Auskunft. Ein zentrales Register könnte für die Suche amtlicher Dokumente eine Alternative bieten. Aufwand und Ertrag eines Registers müssten jedoch in vernünftigem Verhältnis stehen und auch ein effizientes Register würde im Einzelfall die fachkundige Auskunftserteilung vermutlich nicht ersetzen können.

Der Bundesrat entscheidet voraussichtlich nach den Sommerferien 2021 über das weitere Vorgehen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die von IC Infraconsult im Februar 2021 abgegebene „Studie zur Standortbestimmung Zentraler Nachweis amtlicher Dokumente“ publiziert werden. „Solche Mandate sind für unser Geschäftsfeld ‚Public Management‘ ein Highlight“, sagt Projektleiterin Claudia Bommer-Denss von IC Infraconsult nach Abschluss der Befragungen und der erfolgreichen Abgabe der 63-seitigen Studie.