Zurück

Das Zweitwohnungsgesetz wirkt, dennoch besteht Handlungsbedarf

Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) ist seit 2016 in Kraft. Nachdem IC Infraconsult im 2020 den Vollzug des ZWG evaluiert hat, wurde die Firma 2022 vom Bundesamt für Raumentwicklung ARE und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO beauftragt, ein Monitoring zum Vollzug und zu den Wirkungen des ZWG aufzubauen und durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass das ZWG sein Hauptziel erreicht: Der Bau neuer Zweitwohnungen ist weitgehend gestoppt. Die Auswirkungen des ZWG auf die Bauwirtschaft und die Hotellerie sind gering.  Dennoch besteht Handlungsbedarf: Für Einheimische und Arbeitskräfte im Berggebiet ist es zunehmend schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Im März 2023 durfte IC die interessanten Studienergebnisse in der Begleitgruppe Berggebiete und Anfang Juli in der Direktion für Standortförderung des SECO präsentieren.

Artikel 19 des Zweitwohnungsgesetzes verpflichtet das ARE, in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, regelmässig die Auswirkungen des Gesetzes auf die touristische und wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen zu analysieren. IC Infraconsult hat im 2020 den Auftrag erhalten, den Evaluationsbericht dazu zu verfassen. Abgeklärt sollte werden, ob das Gesetz genug verständlich ist, was für Schwierigkeiten beim Vollzug auftreten und welche Wirkungen es in räumlicher und wirtschaftlich-gesellschaftlicher Hinsicht bereits zeitigt.

Der Auftrag von ARE und SECO von 2022 umfasste den Aufbau und die Durchführung eines Monitorings zum Vollzug und Wirkungen des ZWG. Die Arbeit wurde in vier Phasen strukturiert: Die Ausarbeitung des Untersuchungskonzepts, eine Kontextanalyse aufgrund verfügbarer Sekundärdaten, Vertiefungsstudien basierend auf einer Online-Umfrage mit rund 150 Gemeinden und Interviews mit 19 Experten:innen sowie die Synthese in Form eines Schlussberichtes mit Empfehlungen.

Das Monitoring zeigt auf, dass besonders in touristischen Hot-Spot-Gemeinden die Immobilienpreise stark gestiegen sind. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage nach Zweitwohnungen gestiegen ist. Ein Grund dafür ist das niedrige Zinsumfeld zudem haben die Covid-Pandemie und die Zunahme ortsunabhängigen Arbeitens die Nachfrage nach Zweitwohnungen angeheizt. Der in der ersten Wirkungsanalyse von 2021 festgestellte Angebotsüberhang an neuen Zweitwohnungen ist mancherorts nahezu verschwunden. Weiter gibt es auch eine Zunahme der Nachfrage von altrechtlichen Erstwohnungen (vor 2012 erstellt), die gemäss dem ZWG nach wie vor als Zweitwohnungen verkauft oder vermietet werden dürfen.

Für die einheimische Wohnbevölkerung, Zuziehende und Angestellte im Dienstleistungssektor sind dadurch die Wohnungspreise in etlichen touristischen Gemeinden unerschwinglich geworden. Die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen und die Schwierigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden, führen zu Verdrängung und Abwanderung. Die strukturellen Veränderungen im Berggebiet, die schon vor dem ZWG eingesetzt haben, nehmen so weiter zu.

IC Infraconsult zeigt im Schlussbericht zu Handen des Bundes den Handlungsbedarf auf und empfiehlt, fünf Handlungsfelder zu den Wirkungen des ZWG weiter zu bearbeiten, um den «unerwünschten Entwicklungen» (siehe auch Art. 12 ZWG) entgegen zu wirken, sowie neun Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Monitorings.

Foto: Creative Commons