Die revidierte Gewässerschutzverordnung des Bundes, welche am 1. Juni 2011 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Kantone, die Gewässerräume nach eidgenössischen Vorgaben bis Ende 2018 umzusetzen. Seit 2018 gelten die strengeren Übergangsbestimmungen.

Gemäss der neuen Gewässerschutzgesetzgebung sind sämtliche offenen und eingedolten Gewässer im Zonenplan zu erfassen und mit einem flächig dargestellten Gewässerraum zu ergänzen. Der Gewässerraum ersetzt den heutigen Gewässerabstand des Baureglements. Die Berechnung der minimalen Breite des Gewässerraums basiert auf der Breite und der natürlichen Funktion des Gewässers sowie der Funktion des Hochwasserschutzes.

In der Gemeinde Vinelz werden die Gewässerräume neu in einem separaten Zonenplan Gewässerraum festgelegt. Der Zonenplan Gewässerraum erfolgt in Koordination mit der Revision der Neufassung der Uferschutzplanung Teilplan Nr. 1.

Die Gemeinde Spiez ist als touristisches Ausflugsziel sehr beliebt. Die touristische Attraktivität bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: Eine grosse Nachfrage nach Ferien- und Zweitwohnungen erhöht den Druck auf Erstwohnungen sowie auf bezahlbaren Wohnraum für Einheimische.

Die Wohnraumanalyse von IC Infraconsult beschreibt faktenbasiert die allgemeine Wohnraumsituation. Wir erläutern die Kennzahlen in einem Bericht und veranschaulichen sie räumlich als Kartendarstellungen. Daraus kann der Handlungsbedarf in den jeweiligen Handlungsfeldern abgeleitet und in eine Wohnraumstrategie überführt werden, um nachhaltig die Ziele der Gemeinde zu erreichen.

Die Gemeinde Lauterbrunnen mit ihren sechs Bezirken ist eine äusserst attraktive und einzigartige Feriendestination. Verschiedene Entwicklungen führen dazu, dass Wohnungspreise steigen, Erstwohnungen «verloren» gehen und es deshalb immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu halten oder zu finden.

Weil der Gemeinderat dieser Entwicklung nicht länger zuschauen wollte, hat er im 2023 eine Arbeitsgruppe Wohnraum ins Leben gerufen, die sich seither mit diesen Themen befasst. Zur fachlichen Unterstützung hat die Gemeinde Anfang 2025 IC Infraconsult mit verschiedenen Mandaten beauftragt. Die Arbeiten umfassen beispielsweise die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe, die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Spezialthema «Personalwohnraum», die Auswertung einer Umfrage, die Organisation und Moderation von Anlässen oder die Unterstützung bei der öffentlichen Kommunikation.

Dabei erarbeitet IC unter Einbezug einer breit zusammengesetzten Begleitgruppe die «Wohnraumstrategie Gemeinde Lauterbrunnen». Gestützt auf faktenbasierte Grundlagen (Wohnraumanalyse) und dem daraus hergeleiteten Handlungsbedarf, sollen ein gemeindespezifisches Zielbild sowie Teilstrategien mit wirkungsvollem Massnahmenkatalog erarbeitet werden. Mit der Wohnraumstrategie wird der Erhalt und die Förderung von wirtschaftlich tragbarem Wohnraum für verschiedene Zielgruppen langfristig gefördert und sichergestellt sowie ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Lauterbrunnen geleistet.

In Unterbach, Gemeinde Meiringen, ist ein Gebäude der armasuisse Immobilien AG abgebrannt. Die Parzelle liegt inmitten eines landwirtschaftlich genutzen Gebietes, deshalb will armasuisse die Ruine abreissen und die Parzelle der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen.

Im Auftrag von armasuisse erstellt IC Infraconsult ein Bodenverwertungskonzept und führt die bodenkundliche Baubegleitung während des Rückbaus aus. Durch die Explosion beim Brand ist der Boden mit vielen Fremdstoffen wie Ziegelstücken belastet, teilweise auch mit Asbest. IC Infraconsult beprobt den Boden auf die unterschiedlichen Belastungen, um eine fachgerechte Entsorgung zu ermöglichen und so viel Bodenmaterial wie möglich vor Ort zu verwerten. Anhand Untersuchungen vom Bodenaufbau in der Umgebung legt sie Vorgaben für die Rekultivierung fest. Während den Bauarbeiten kontrolliert IC Infraconsult die Triage des Abfallmaterials, die Einhaltung der Bodenschutzvorschriften sowie den Bodenauftrag.

Die Spuren der bewegten Geschichte dieser Parzelle sind heute nicht mehr zu erkennen. Dank einer speziellen Saatmischung ist eine ökologische Ausgleichsfläche entstanden, die vielen Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bietet.

Die Gemeinde Mörigen betreibt die Schulen mit der Gemeinde Sutz-Lattrigen im Sitzgemeindemodell. Je nach Schulstufe besuchen die Kinder die Schule entweder in Mörigen oder in Sutz-Lattrigen. Die Schule in Mörigen ist auf zwei Gebäude verteilt, die Klassenräume flächenmässig für heutige Verhältnisse knapp bemessen. Zudem fehlen Gruppen- und Tagesschulräume, die Aula befindet sich im angrenzenden Gebäude der Gemeindeverwaltung.

Mit dem Ziel eines Schulneubaus, umfasst unser Auftrag die Änderung / Anpassung der Überbauungsordnung Nr. 4 «Ortskern» im Sektor 3 mit den Änderungen im Überbauungsplan sowie den Änderungen in den Überbauungsvorschriften. Im Erläuterungsbericht werden diese Änderungen erläutert. Die Änderungen erfolgen in Abstimmung mit dem Siegerprojekt, das aus einem Studienauftrag hervorgegangen ist. Ferner umfasst der Auftrag auch die Anpassung der gesamten bestehenden Überbauungsordnung Nr. 4 «Ortskern» an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen, BMBV.

IC Infraconsult unterstützt die Gemeinde Mörigen bei der Ausarbeitung des Auftrags (Festlegung des Vorgehens, Vorabklärungen, Aktualisierung und Bearbeitung der digitalen Grundlagen, Koordination Projektverfasser, Besprechung mit Gemeindevertretern, Planungsbeteiligten, etc.), bei der Durchführung von Mitwirkungsangelegenheiten sowie bei der Bereitstellung von Unterlagen für die Vorprüfung, die öffentliche Auflage und die Beschlussfassung.

Erstellung des Raumprogramms für einen Schulneubau gemäss Norm SIA 416, inkl. Überprüfung der Nutzungsflexibilität aller Schulbauten am Standort.

Swissgrid ist als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes für dessen Betrieb, Instandhaltung und Weiterentwicklung verantwortlich. IC Infraconsult ist seit April 2025 gemeinsam mit CSD Ingenieure und der BKW als Mitglied der «ARGE CIB PLUS» im Auftrag von Swissgrid tätig. Das fünfjährige Mandat betrifft das Planungs- und Bewilligungsverfahren im Rahmen des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) für neue Höchstspannungsleitungen in der Deutschschweiz.

Die ARGE CIB PLUS bearbeitet die Verfahren interdisziplinär, indem sie technische Leitungsplanung mit Raum- und Umweltplanung verknüpft. Sie berät Swissgrid in der Prozessabwicklung, moderiert die Lösungsfindung mit Bundes- Kantons- und Gemeindevertretenden sowie den Schutzverbänden. Zudem werden alternative Korridore geprüft und Auswirkungen auf Siedlung, Landschaft und Natur beurteilt.

Das Mandat trägt zu fundierten, abgestimmten Planungsgrundlagen bei und unterstützt eine nachhaltige Weiterentwicklung des Schweizer Übertragungsnetzes.

Die Gemeinde Stadt Luzern benötigt als Grundlage für die langfristige Schulraumplanung Schülerzahlszenarien, welche mögliche Entwicklungen in den 19 Teilgebieten der Stadt abbilden.

IC Infraconsult wurde von der Stadt Luzern beauftragt, Szenarien für die einzelnen Schuljahrgänge zu modellieren. Mit kleinräumigen Berechnungen werden gemeindespezifische Faktoren wie die Altersstruktur und das Wanderungsverhalten der Bevölkerung oder die Wohnbautätigkeit berücksichtigt. Gewisse Parameter wurden auf Ebene Quartier integriert, so dass die Szenarien die teils grossen demographischen Unterschiede der verschiedenen Stadtteile abbilden.

Mit dem Ergebnisbericht verfügt die Stadt Luzern über eine verlässliche Grundlage für die weiteren Planungsschritte.

Die letzte Revision der Ortsplanung wurde 2006 durchgeführt, seither haben sich verschiedene gesetzliche und geographische Voraussetzungen grundlegend Geändert und eine erneute Revision wurde fällig.

IC Infraconsult nimmt verschiedene Anliegen von Bevölkerung und Gemeinde wie das Zukunftsleitbild 2036 in die neue Ortsplanung auf und legt somit den Grundstein für eine breit akzeptierte Ortsplanung. Wichtige Punkte im Rahmen der Revision sind die Umsetzung der Siedlungsentwicklung nach innen (SEin), oder die Festlegung der Gewässerräume.

Die überarbeitete Ortsplanung der Gemeinde Bargen entspricht den neuesten Gesetzesvorschriften und trägt zu einer zukunftsfähigen Ortsgestaltung bei.

Im Rahmen einer Versuchsverordnung werden die Ladungsöffnungszeiten in der Berner Innenstadt vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Dezember 2025 versuchsweise an Samstagen und vor Feiertagen bis 18 Uhr verlängert (bisher 17 Uhr) und an Donnerstagen am Abendverkauf auf 21 Uhr verkürzt (bisher 22 Uhr).

IC Infraconsult hat die Auswirkungen der veränderten Öffnungszeiten im Detailhandel mit einer gross angelegten Onlinebefragung der Detailhändler der Innenstadt Bern sowie deren Beschäftigten evaluiert. Im Zentrum standen dabei unter anderem Fragen zur persönlichen Beurteilung der neuen Ladenöffnungszeiten und Auswirkungen auf den Umsatz. Zudem wurden Interviews mit relevanten Stakeholdern aus dem Gastgewerbe, den Innenstadtvereinigungen, Branchenverbänden, Arbeitnehmerorganisationen, Tourismus, Verkehr und Kultur geführt.

Die repräsentativen Umfragen ermöglichen dem Kanton eine faktenbasierte Beurteilung der Versuchsverordnung und bilden eine zentrale Grundlage für die politischen Entscheide in Bezug auf die Ladenöffnungszeiten der Stadt Bern.