Der Richtplan des Kantons Bern hält die Regionen an, die kantonalen Zielsetzungen im Tourismusbereich zusammen mit den Leistungsträgern bis 2014 in regionalen touristischen Entwicklungskonzepten (RTEK) zu konkretisieren und in ihrer Richtplanung die touristischen Nutzungen räumlich festzuhalten.

Die Auftragnehmenden IC Infraconsult und Grischconsulta standen der Regionalkonferenz Oberland Ost bei der Erarbeitung eines RTEK beratend zur Seite, dokumentierten den Ist-Zustand und begleiteten die Arbeitsgruppen Beherbergung, touristische Infrastruktur, Intensiv-/Extensiverholung und Zweitwohnungen.

Durch ihre Verankerung im RTEK haben Tourismusprojekte künftig bessere Chancen auf eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Kanton.

Die neue Regulierung des Thunersees beeinträchtigt die Amphibienlaichgewässer, deren Wasserstand von den Pegelschwankungen des Thunersees abhängen.

IC Infraconsult plante, projektierte und begleitete die Umsetzung der Ersatzgewässer in der Weissenau und im Kanderdelta in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz KARCH und der Abteilung Naturförderung ANF.

Die Umfahrungsstrasse um das Zentrum von Saanen/BE umfasst einen Tagbautunnel mit den entsprechenden Anschlussbauwerken, die Anpassung (Tieferlegung) der Kantonsstrasse und die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt. Von dem Projekt war die ganze Region Gstaad betroffen. Den hohen Ansprüchen an die Kommunikation der Anwohner und der Touristen musste mit einem umfassenden Kommunikationskonzept begegnet werden.

Der Kanton Bern beauftragte die IC Infraconsult mit der Öffentlichkeitsarbeit vom Konzept für die „klassische“ Baustellenkommunikation bis zur Realsierung der Massnahmen, darunter die Medienarbeit, Informationsveranstaltungen, Flyer, Webseite www.nordumfahrungsaanen.ch, Baustellentafel, Events wie Spatenstich, Tag der offenen Baustelle, Aufrichte etc.

Weltweit verschwinden pro Tag rund 100 Arten von der Erde. Für welche Arten Handlungsbedarf besteht, zeigen die Roten Listen. So sind sie ein wichtiges Instrument für den Arten- und Biotopschutz. Rote Listen zeigen, welche Pflanzen, Tiere oder Pilze gefährdet, selten, ausgestorben bzw. verschollen sind. Sie zeigen die Entwicklung der wildlebenden Artenvielfalt. Um dies gewährleisten zu können, werden sie periodisch revidiert. Durch die Roten Listen wird deutlich, welche Arten besonders gefährdet sind und man aus diesem Grund handeln sollte, um sie zu retten. Ausserdem zeigen sie Schutzmassnahmen für den Erhalt von Arten auf. Um die Roten Listen aktuell zu halten, müssen sie regelmässig überprüft werden. Dafür überprüfen Experten die Nachweise.

Von IC Infraconsult war eine Expertin bei der Aktualisierung der Roten Liste Landschnecken beteiligt.

IC Infraconsult hat 2007 das bestehende Landschaftsinventar der Gemeinde Ostermundigen von 1990 überarbeitet. Alle Objekte des Inventars von 1990 wurden überprüft. Neue Objekte wurden aufgenommen. Das Inventar 2007 ist als GIS-Applikation aufgebaut.

Im GIS (Geographisches Informationssystem) sind die Sachdaten (Objekttyp, Zustand, empfohlene und erfolgte Massnahmen etc.) hinterlegt und können von den Verantwortlichen abgefragt, editiert und aktualisiert werden. Das Landschaftsinventar ist eine wichtige Grundlage für die nächste Ortsplanungsrevision.

Im Herbst 2015 stimmte der Grosse Gemeinderat Ostermundigens der Abfallentsorgungsstrategie II zu. Auf Anfang 2016 wurden bereits erste Massnahmen umgesetzt: Neu kann Grobgut zusammen mit dem Kehricht bereitgestellt werden.

IC Infraconsult erarbeitete ein Litteringkonzept und unterstützt die Gemeinde bei der Einführung der neuen Sammellogistik und der neuen Grünabfuhr auf Anfang 2017.

Im Hinblick auf die Einführung des schweizweiten Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) muss auch der Kanton Bern die digitale Erfassung der Nutzungsplanungen entsprechend anpassen. Dies geschieht mit der Erarbeitung des Datenmodells DM16NPL, das 2016 eingeführt wird und fortan für die Lieferung von Planungsdaten an den Kanton zu verwenden ist.

Das Amt für Geoinformation hat IC Infraconsult beauftragt, das neue Datenmodell aus Sicht der Planung eingehend zu prüfen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Anpassungsvorschläge fliessen in das definitive Datenmodell ein.

Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB betreiben das Wasserkraftwerk Châtelard in der Gemeinde Finhaut im Wallis. Das Pumpspeicherkraftwerk verfügt über ein Ausgleichsbecken, das die turbinierten Wassermengen aus dem Stausee Emosson fasst. Dieses Wasser wird jeweils entweder zurück in den Stausee gepumpt oder ins Ausgleichsbecken Marécottes abgeführt. Um besser auf den unregelmässigen Elektrizitätsbedarf reagieren zu können, planen die SBB, die Speicherkapazität des Ausgleichsbeckens zu verdoppeln.

IC Infraconsult wurde von den SBB beauftragt, in Zusammenarbeit mit Nivalp AG den Umweltverträglichkeitsbericht für diese Kapazitätserweiterung zu erstellen. Die zentralen Umweltaspekte sind die Bewirtschaftung des Aushub- und Ausbruchmaterials und die Kompensation der betroffenen Waldflächen. Zudem bedingt das Projekt eine Koordination mit der Konzessionserneuerung des Wasserkraftwerks Châtelard und mit der Baustelle des Wasserkraftwerks Nant de Drance.

Im Auftrag der Regionalkonfernz Bern-Mittelland erarbeitete die IC Infraconsult eine Pilotstudie zur Siedlungsentwicklung nach innen (SEin). Dabei wurde beispielhaft aufgezeigt, wie Gemeinden das Thema Sein zielgerichtet angehen und umsetzen können. Im Zentrum stand ein Workshop mit den Gemeinden Grosshöchstetten und Schlosswil, welche anhand diverser GIS-Analysen ihr Innenentwicklungspotenzial überprüfen konnten und darauf basierend ein geeignetes Vorgehen zur weiteren Umsetzung erarbeiteten.

Mit Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG) 2011 hat die Freihaltung des Gewässerraumes an Bedeutung gewonnen, um die natürlichen Funktionen der Gewässer zu gewährleisten. Die Kantone sind angehalten den oberirdischen Raumbedarf bis Ende 2018 festzulegen.

IC Infraconsult hat für das Amt für Umwelt des Kantons Solothurn den Gewässerraum der Emme auf dem Abschnitt Kantonsgrenze BE/SO bis zur Emmebrücke Biberist festgelegt.

Der vorliegende kantonale Teilzonenplan berücksichtigt nun die vielfältigen Nutzungs- und Schutzinteressen entlang des spezifischen Gewässerabschnitts.