Die Bestimmung von wichtigen Siedlungsbegrenzungen soll die klare Trennung des Siedlungs- vom Nichtsiedlungsgebiet verstärken. Damit wird den übergeordneten Landschaftsräumen Rechnung getragen, die Akzentuierung der Siedlungsränder gefördert und die Zersiedelung eingegrenzt. Das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) Oberland-Ost enthält eine Massnahme zur Festlegung von wichtigen Siedlungsbegrenzungen.

Die Regionalkonferenz Oberland-Ost hat IC Infraconsult beauftragt, in Zusammenarbeit mit ihrer Geschäftsstelle Vorschläge für Siedlungsbegrenzungen auszuarbeiten. Die Bestimmung erfolgte in Absprache mit den betroffenen Gemeinden. Die Resultate sind in das RGSK der zweiten Generation eingeflossen, womit die Siedlungsbegrenzungen verbindlich festgelegt wurden.

Im Rahmen der Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPV wurden für bestimmte Anlagen die Schwellenwerte für die UVP-Pflicht angepasst. Für Wasserbauprojekte wurde der Schwellenwert von 15 auf 10 Mio. Franken gesenkt. Aufgrund dieser Änderung warf das Amt für Umwelt und Energie (AUE) des Kantons Bern die Frage auf, was für Unterschiede bei der Qualität und der Behandlung von UVP-pflichtigen und nicht UVP-pflichtigen Wasserbauprojekten bestehen. Dabei geht es sowohl um die umweltrelevanten Projektbestandteile als auch um den Umgang mit dem Projekt im Verfahren.

IC Infraconsult durfte für das AUE diese Frage analysieren. Dabei wurde in über 20 Interviews mit an Wasserbauprojekten beteiligten Personen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Projekte herausgeschält. Zusammen mit der Begleitgruppe aus Kantonsvertretern wurden die Ergebnisse diskutiert und der weitere Handlungsbedarf eruiert.

Bis 2025 soll die S-Bahn Bern in ihrem Kernperimeter im Viertelstundentakt verkehren. Dafür sind verschiedene grössere Infrastrukturausbauten notwendig, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist. Die unterstützende Projektkommunikation soll über das Ausbauprojekt informieren und so seine Akzeptanz erhöhen.

IC Infraconsult hat für das Amt für öffentlichen Verkehr (AoeV) des Kantons Bern ein entsprechendes Kommunikationskonzept erstellt sowie eine Fachdokumentation und einen Flyer erarbeitet.

Die Gemeinde Lyss muss ihre fünf Schulhäuser in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren renovieren. Zudem wird sich die Auslastung der einzelnen Schulhäuser verändern, weil die Kinderzahlen in einigen Quartieren zu-, in anderen jedoch abnehmen. Zusätzlich wirken sich auch die kantonalen Schulmodelle unterschiedlich auf die Belegungen aus.

Die Gemeinde hatte IC Infraconsult und BSR Architekten mit der Schulraumplanung beauftragt. Die Leistungen von IC Infraconsult umfassten einen Variantenvergleich und eine Machbarkeitsstudie.

Der Baulandbedarf von Gemeinden sowie die Planung von Schulraum, Spital- und Heimbetten, Verkehrs- und weiteren Infrastrukturanlagen hängen wesentlich von der künftigen Bevölkerungsentwicklung ab. Gestützt auf die Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik hat der Kanton Bern seine entsprechenden Grundlagen angepasst.

Die Statistikkonferenz des Kantons Bern hat IC Infraconsult beauftragt, die regionalisierten Bevölkerungsprojektionen für den Kanton aus dem Jahr 2008 zu aktualisieren. Dieser Auftrag wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Sigmaplan ausgeführt.

Die Umfahrungsstrasse Birch–Luggiwil ist eine Verlängerung der geplanten Ortsumfahrung Düdingen und soll die Arbeitszone beim Autobahnanschluss (Sika, Aldi) von Durchgangsverkehr Richtung Murten entlasten.

Im Auftrag des Bundesamts für Strassen ASTRA erarbeitete IC Infraconsult den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für das Projekt. Im Zusammenhang mit den notwendigen Güterzusammenlegungen enthält der UVB insbesondere Vorschläge für die Landschaftsentwicklung.

Die Gemeinde Zermatt suchte im eingeladenen Verfahren eine Bauherrenvertretung, die die Unterhaltsplanung und Oberbauleitung der Gemeindestrassen in Zermatt 2012 und optional 2013 durchführt.

IC Infraconsult hat die Ausschreibungs- und Auswertungsunterlagen für die Wahl eines geeigneten Anbieters erarbeitet und die Bauabteilung der Gemeinde bei der Vorbereitung des Vergabeantrages unterstützt.

Feuchtsalz ist bei der Glatteisbekämpfung gegenüber herkömmlichem Streusalz effizienter, weil geringere Mengen benötigt werden. Voraussetzung dafür ist die entsprechende Aus- und Umrüstung der Streufahrzeuge.

Im Hinblick auf einen flächendeckenden Einsatz von Feuchtsalz beim Winterdienst auf dem kantonalen Strassennetz liess das Tiefbauamt des Kantons Bern von IC Infraconsult eine Studie zu den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen eines Wechsels auf systematischen Feuchtsalzeinsatz erarbeiten. IC Infraconsult führte eine dynamische Amortisationsrechnung durch, die den reduzierten Salzverbrauch der Zusatzaufwendung für die Umrüstung gegenüberstellt.

Der Kanton Zürich will im Rahmen seiner „Strategie Strasse“ die Verträglichkeit des Verkehrsgeschehens mit dem Strassenraum auf den Kantonsstrassen kennen und verbessern. Das kantonale Amt für Verkehr hat

IC Infraconsult mit der Erhebung und Bewertung des Strassenraumes auf den Kantonsstrassen (ohne Städte Zürich und Winterthur) beauftragt. Das Mandat beinhaltet GIS-Erhebungen, Photodokumentationen und Bewertungen vor Ort anhand einer zu diesem Zwecke spezifisch entwickelten Methode.

Die Raumplanungsverordnung verlangt ein Monitoring für das Bauen ausserhalb der Bauzonen.

Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat IC Infraconsult beauftragt, dieses Monitoring durchzuführen.

Die Auswertungen zeigen, dass sich ein Viertel aller Gebäude der Schweiz ausserhalb der Bauzonen befindet. In den städtischen Gebieten liegt dieser Anteil meist unter 10 Prozent. In landwirtschaftlich und touristisch geprägten Gebieten beläuft er sich hingegen auf bis zu 50 Prozent.